Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Arslan Netztechnik UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 10907
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DEM1406.HRB10907
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 113/25
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.09.2025 , 13:55 Uhr
Eröffnung
08.10.2025 , 12:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.12.2025
Prüfungstermin
07.01.2026
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen 1
15.07.2026
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen 2
07.09.2026
Schlusstermin
25.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung und Errichtung, sowie die lnbetriebnahme und die Wartung von Kommunikationsanlagen und Netzen sowie der Vertrieb von Geräten, Systemen und Teilkomponenten. Straßenbau (beschränkt auf Herstellung und lnstandsetzung von Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen). Verlegung von Erdkabeln einschließlich Wiederherstellung der Deckschichten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Telekommunikation
Subbranche
Kommunikationstechnik
Nebenbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Planung, Errichtung, Wartung von Kommunikationsanlagen und Netzen sowie Vertrieb von Geräten und Systemen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt) ist am 16.09.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden; zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Schiller bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 08.10.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Schiller. Insolvenzforderungen sind bis zum 10.12.2025 schriftlich anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2026. Für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet; Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis spätestens 15.07.2026 beim Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Pohlheim wurde vom Amtsgericht Gießen unter dem Aktenzeichen 6 IN 113/25 behandelt. Am 16.09.2025 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Robert Schiller zum vorläufigen Insolvenzverwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Pohlheim wurde vom Amtsgericht Gießen unter dem Aktenzeichen 6 IN 113/25 behandelt. Am 16.09.2025 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Robert Schiller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Hauptinsolvenzverfahren ist am 08.10.2025 eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Robert Schiller tätig. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.12.2025. Der Stichtag für den Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren ist der 07.01.2026. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurden weitere Prüfungsfristen festgelegt: Bis zum 17.06.2026 angemeldete Forderungen müssen bis zum 15.07.2026 widersprochen werden; bis zum 10.08.2026 angemeldete Forderungen müssen bis zum 07.09.2026 widersprochen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt) wurde am 16.09.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Am 08.10.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Schiller bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt) wurde am 16.09.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Am 08.10.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Schiller bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.12.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, war der 07.01.2026. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurden weitere Prüfungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Fristen für Widersprüche bis zum 15.07.2026 und 07.09.2026 liefen. Das Verteilungsverzeichnis wurde am 02.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Der verfügbare Massebestand betrug 20.940,81 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten bei einer Summe der festgestellten Insolvenzforderungen von 112.944,37 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde ebenfalls am 02.10.2026 festgesetzt. Der Stichtag für die Schlussverteilung wurde auf den 25.11.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Arslan Netztechnik UG, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen, HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 16.09.2025 um 13:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Arslan Netztechnik UG, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen, HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 16.09.2025 um 13:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden.
Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem Antragsgegner wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin dem Antragsgegner; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
Über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907), vertr. d.: Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 08.10.2025 um 12:10 Uhr das Insolvenzve…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
Über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907), vertr. d.: Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 08.10.2025 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 10.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird für die b…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 17.06.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 15.07.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird für die b…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 10.08.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 07.09.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist das Vertei…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 20.940,81 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 112.944,37 EUR.
Gießen, 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird die Vergü…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 30.07.2026.
G r ü n d e:
Berechnungsgrundlage, § 1 InsVV:
Nach § 1 InsVV wird die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten werden nicht abgesetzt.
Aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sind Einnahmen in Höhe von 24.482,45 EUR ersichtlich. Dieser Betrag stellt die Berechnungsgrundlage dar.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Anfechtung
19.376,17 EUR
2.
Steuererstattungen
5.016,98 EUR
3.
Vorsteuer nach IE
89,30 EUR
Berechnungsgrundlage gesamt:
24.482,45 EUR
Die Beträge ergeben sich aus der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Soweit nicht vorher gesondert erläutert wird auf die Berechnung im Antrag des Insolvenzverwalters Bezug genommen.
Regelsatz, § 2 InsVV:
Aus der nach § 1 InsVV ermittelten Berechnungsgrundlage ergibt sich nach § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Zu- und Abschläge, § 3 InsVV:
Die Normalvergütung nach § 2 InsVV deckt die sogenannten "Regelaufgaben" des Insolvenzverwalters ab. Hat der Verwalter in einem Verfahren sogenannte "Sonderaufgaben" durchzuführen, kann ein Anspruch auf einen Zuschlag nach § 3 InsVV entstehen. Zur Definition eines Normalverfahrens siehe Eickmann, Kommentar zur InsVV., § 3, Rn. 12 u.a.
Zuschläge wurden nicht beantragt. Tatbestände, die das Ansetzen von Abschlägen rechtfertigen sind nicht erkennbar, so dass es bei der Festsetzung der zuvor ermittelten Regelvergütung verbleibt.
Auslagen, § 8 InsVV:
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung für das erste Jahr sowie jeweils 10% für jedes weitere angefangene Jahr beträgt. Die Auslagenpauschale darf höchstens jedoch 350,- EUR je begonnenen Monat betragen.
Das Verfahren hat insgesamt 1 angefangenes Jahr angedauert. Es können somit 15% der Regelvergütung als Auslagenpauschale festgesetzt werden. Die Auslagenpauschale beträgt insgesamt xxx EUR.
Umsatzsteuer, § 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 02.10.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird der Vorna…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 113/25 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arslan Netztechnik UG (haftungsbeschränkt), Verlegung von Glasfaserkabeln, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10907),
vertreten durch:
Adam John Arslan, Zur Mühle 5, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 25.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 02.10.2026
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