Die Ausübung der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin der neu zu errichtenden Krankenfahrten Wolff GmbH & Co. KG mit Sitz in Friedberg (Hessen).
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt worden. Sein Aufgabenkreis umfasst die Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludenschaft Danko als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff GmbH & Co. KG (60 IN 127/24) angemeldeten Forderungen. Für das Verfahren der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH wurde zudem ein neuer Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (lfd. Nr. 0/1 - 0/44) im schriftlichen Verfahren bestimmt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 31.10.2025. Widersprüche gegen die Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH ist am 21.01.2025 durch das Amtsgericht Friedberg eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 28.02.2025. Der Stichtag für die Prüfu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH ist am 21.01.2025 durch das Amtsgericht Friedberg eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 28.02.2025. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren war ursprünglich der 21.03.2025. Im weiteren Verlauf wurde Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt, dessen Aufgabenkreis die Prüfung von Forderungen umfasst, die von Dr. Danko über das Vermögen der verbundenen Gesellschaft Krankenfahrten Wolff GmbH & Co. KG angemeldet wurden. Ein neuer Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (lfd. Nr. 0/1 - 0/44) wurde auf den 31.10.2025 festgelegt, wobei dieser Tag auch als Stichtag gilt. Zudem wurde für die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ein besonderer Prüfungstermin auf den 21.08.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH, Straßheimer Straße 67-69, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8483), vertr. d.: Kurt Wolff, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer),
wird neuer Termin zur Prüfung der angemeldeten Fo…
60 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH, Straßheimer Straße 67-69, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8483), vertr. d.: Kurt Wolff, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer),
wird neuer Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen lfd. Nr. 0/1 - 0/44 im schriftlichen Verfahren bestimmt.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 31.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH, Straßheimer Straße 67-69, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8483), vertr. d.: Kurt Wolff, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), ist Herr
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing
Hanauer …
60 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH, Straßheimer Straße 67-69, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8483), vertr. d.: Kurt Wolff, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), ist Herr
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing
Hanauer Landstraße 148a
60314 Frankfurt am Main
Tel. 069 15051555
zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff GmbH & Co. KG (60 IN 127/24) angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 149/24: Über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH, Straßheimer Straße 67-69, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8483), vertr. d.: Kurt Wolff, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), ist am 20.01.2025 um 14:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Inso…
60 IN 149/24: Über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH, Straßheimer Straße 67-69, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8483), vertr. d.: Kurt Wolff, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), ist am 20.01.2025 um 14:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Westendstraße 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 273156120, Fax: 069 - 2731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de, Internet: www.danko-law.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH, Straßheimer Straße 67-69, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8483), vertr. d.: Kurt Wolff, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf de…
60 IN 149/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krankenfahrten Wolff Verwaltungs GmbH, Straßheimer Straße 67-69, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8483), vertr. d.: Kurt Wolff, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.