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Insolvenzprofil
ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 59496
EUID
DEK1101.HRB59496
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 95/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Mirko Imbro
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.11.2024 , 10:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen gemäß § 177 InsO angesetzt. Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, sowie der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 30.09.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 59496 eingetragenen ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Brandstücken 23, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirko Imbro
sollen die nachträg…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 59496 eingetragenen ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Brandstücken 23, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirko Imbro
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 28.11.2024, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 95/22
Amtsgericht Hamburg, 17.09.2024
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