Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AS-KOM BAU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 92017
EUID
DEM1502.HRB92017
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
57/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
André Zöller
Adresse
Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg
Telefon
06021 3868330
E-Mail
Termine & Fristen
Fristende für Wahl des Insolvenzverwalters
10.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß verstorben. Sein Rechtsnachfolger, die Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Helmut Irmen, ist zur Auszahlung der festgesetzten Vergütung und Auslagen des verstorbenen Verwalters berechtigt. Der neue Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller. Die Gläubigerversammlung hat das Recht, gemäß § 57 InsO eine andere Person anstelle des neu bestellten Verwalters zu wählen; Anträge hierzu sind bis zum 10.05.2024 beim Gericht einzureichen. Zudem wurde ein Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des verstorbenen Verwalters getroffen, wobei die Berechnungsmasse 274.310,90 € beträgt. Die Gläubiger und die Schuldnerin haben eine Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung, um schriftlich zum Vergütungsantrag des verstorbenen Verwalters Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 57/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum ne…
70 IN 57/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de ernannt worden. Nach § 57 InsO hat die Gläubigerversammlung das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen. Den Gläubigern wird hiermit Gelegenheit gegeben, bis zum 10.05.2024 (Eingang bei Gericht) entsprechende Anträge zu stellen.
Amtsgericht Hanau, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss festgesetzt a…
70 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 10 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
-.€ bereits erhaltener Vorschuss
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag an die Rechtsnachfolgerin des verstorbenen Verwalters, die Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, Hainstr. 3a, 63486 Bruchköbel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Helmut Irmen, auszuzahlen.
Berechnungsmasse: 274.310,90 €
Zuschläge: 15% Verfahrensdauer bzw. Ansprüche gegen Gesellschafter und dessen Sohn, 10% unkooperativer Geschäftsführer, 10% erschwerte Informationsbeschaffung, da Akten teilweise von Staatsanwaltschaft sichergestellt
Abschläge: 25% vorzeitige Beendigung
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 07.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolv…
70 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 35% beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 30.12.2024
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