Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Andi hilft Pflegedienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ludwig Schmanck Str. 11, 63619 Bad Orb
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 95000
EUID
DEM1502.HRB95000
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 61/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Frist zur Abwahl des Verwalters
10.05.2024
Bekanntmachung Vergütungsantrag
17.10.2024
Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag
31.10.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
02.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Ambulanter Pflegedienst.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller ernannt worden. Den Gläubigern wird Gelegenheit gegeben, bis zum 10.05.2024 (Eingang bei Gericht) Anträge zu stellen, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß ist verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Zöller ernannt. Den Gläubigern wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.05.2024 Anträge zur Abwahl des neuen Verwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß ist verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Zöller ernannt. Den Gläubigern wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.05.2024 Anträge zur Abwahl des neuen Verwalters zu stellen. Später wurde über den Vergütungsantrag für den verstorbenen Verwalter Peter Gangfuß entschieden. Die Vergütung und Auslagen wurden festgesetzt, wobei die Veröffentlichung der Beträge gemäß § 64 II S. 2 InsO unterbleibt. Dem Insolvenzverwalter André Zöller wurde gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse auszuzahlen. Die Berechnungsmasse betrug 90.165,20 €, wobei Zuschläge und Abschläge berücksichtigt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 61/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH, Ludwig-Schmank Straße 11, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 95000), vertr. d.: Andreas Kante, Salzkärrnerweg 11, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, versto…
70 IN 61/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH, Ludwig-Schmank Straße 11, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 95000), vertr. d.: Andreas Kante, Salzkärrnerweg 11, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de ernannt worden. Nach § 57 InsO hat die Gläubigerversammlung das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen. Den Gläubigern wird hiermit Gelegenheit gegeben, bis zum 10.05.2024 (Eingang bei Gericht) entsprechende Anträge zu stellen.
Amtsgericht Hanau, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 61/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH, Ludwig-Schmank Straße 11, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 95000), vertr. d.: Andreas Kante, Salzkärrnerweg 11, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidun…
70 IN 61/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH, Ludwig-Schmank Straße 11, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 95000), vertr. d.: Andreas Kante, Salzkärrnerweg 11, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag für den verstorbenen Insolvenzverwalter Peter Gangfuss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 17.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 61/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH, Ludwig-Schmank Straße 11, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 95000), vertr. d.: Andreas Kante, Salzkärrnerweg 11, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss f…
70 IN 61/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Andi hilft Pflegedienst GmbH, Ludwig-Schmank Straße 11, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 95000), vertr. d.: Andreas Kante, Salzkärrnerweg 11, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 10 % herabgesetzt zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse auszuzahlen.
Berechnungsmasse: 90.165,20 €
Zuschläge: 10% Dauer (Prozessführung, Ratenzahlung)
Abschläge: 20% vorzeitige Beendigung
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Abschlag: 10 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 02.12.2024
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