Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 17895
EUID
DED2102V.HRB17895
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
1 IN 421/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Exner
Adresse
Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
10.02.2026
Widerspruchsfrist
08.04.2026
Widerspruchsfrist
12.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von Unternehmungen, auch durch die Übernahme der Stellung einer Komplementärin in Kommanditgesellschaften, von sonstigem Vermögen, von Beteiligungen und von anderen Gesellschaften, jeweils gegebenenfalls auch im Ausland. Gegenstand des Unternehmens sind nicht Tätigkeiten, die einer Zustimmung oder Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen. Beteiligung an anderen Gesellschaften, welche Tätigkeiten i.S.v. § 34 c Abs. 1 Ziff 1 a) (Vermittlung von Immobilien und Darlehen), Ziff. 2 a) (Bauträgertätigkeit) und Ziff. 2 b) (Baubetreuung) der Gewerbeordnung ausüben. Die (eigene) Ausübung der Tätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 a) der Gewerbeordnung (Vermittlung des Abschlusses von oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen), gemäß Ziffer 2 a) und b) (Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte und wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASB GmbH in Bobingen ist beim Amtsgericht Augsburg anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Exner hat seine Vergütung und Auslagen vom Gericht festsetzen lassen. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft; Widerspruchsfristen liefen bis zum 08.04.2026 bzw. 12.06.2026. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt. Ein Betrag in Höhe von 1.589,33 € steht zur Verteilung, während Forderungen in Höhe von 389.629,17 € zu berücksichtigen sind. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 12.06.2026 vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 421/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Franz Georg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 17895
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsan…
1 IN 421/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Franz Georg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 17895
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 9.771,39 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 421/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Franz Georg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 17895
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachtr…
1 IN 421/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Franz Georg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 17895
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 421/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Franz Georg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 17895
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolv…
1 IN 421/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Franz Georg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 17895
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 10.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 421/18
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Exner, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung ist voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 1.589,33 € verfügba…
1 IN 421/18
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Exner, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ASB GmbH, Winterstraße 20 a, 86399 Bobingen, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zur Verteilung ist voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 1.589,33 € verfügbar. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Augsburg unter dem Aktenzeichen 3 IN 421/18 niedergelegten Schlussverzeichnisses sind Forderungen in Höhe von 389.629,17 € zu berücksichtigen.
Augsburg, den 11.05.2026
Amtsgericht Augsburg
- Insolvenzgericht -
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