Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Finkl's Erlebnis Motorrad GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 22113
EUID
DED2102V.HRB22113
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 787/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Adresse
Provinostraße 52, 86153 Augsburg
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
31.01.2024
Festsetzung Vergütung/Auslagen
02.08.2024
Forderungsanmeldefrist
03.04.2025
Widerspruchsfrist Ende
04.06.2025
Forderungsanmeldefrist
16.10.2025
Widerspruchsfrist Ende
28.11.2025
Forderungsanmeldefrist
19.04.2026
Widerspruchsfrist Ende
20.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere mit neuen und gebrauchten Motorrädern sowie Motorrollern, Ausführung von Reparaturen sowie Verkauf von Motorrad-Bekleidung und Zubehör, Motorradvermietung, Durchführung von Reiseveranstaltungen und Touren sowie Durchführung von Schulungen, Seminaren und Trainings.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Finkl's Erlebnis Motorrad GmbH ist Masseunzulänglichkeit nach § 208 Abs. 1 InsO eingetreten, wie der Insolvenzverwalter am 31.01.2024 angezeigt hat. Das Verfahren umfasst die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen. Die Prüfung der bis zum 19.04.2026 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 116, 117) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 20.06.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg, die Registernummer lautet HRB 22113. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg Stemshorn hat am 31.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg, die Registernummer lautet HRB 22113. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg Stemshorn hat am 31.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Am 02.08.2024 wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt; dabei war von einem Vermögenswert in Höhe von 590.981,56 EUR auszugehen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Nachtragsverfahren zur Prüfung gewöhnlicher Insolvenzforderungen eingeleitet. Die Prüfung der bis zum 03.04.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 99 - 114) erfolgte im schriftlichen Verfahren, die Widerspruchsfrist endete am 04.06.2025. Anschließend wurde die Prüfung der bis zum 16.10.2025 angemeldeten Forderung (Tabellenblattnummer 115) eingeleitet, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 28.11.2025 lief. Zuletzt wurden die Prüfung der bis zum 19.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 116, 117) eingeleitet, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 20.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.04.2026 nachträ…
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 116, 117 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 31.01.2024 …
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 31.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 05.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 16.10.2025 nachträ…
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 16.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 115 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 03.04.2025 nachträ…
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 03.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 99 - 114 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Aus…
3 IN 787/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finkl`s Erlebnis Motorrad GmbH, Lilienthalstraße 9, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch den Geschäftsführer Finkl Harald
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 22113
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg Stemshorn, Provinostraße 52, 86153 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.06.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 590.981,56 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.06.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 70 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.08.2024
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