Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Asia Pearl Gelsenkirchen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pastoratstraße 3, 45879 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5155
EUID
DER2507.HRA5155
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 161/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung
15.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asia Pearl Gelsenkirchen GmbH & Co. KG die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt nach §§ 21, 63, 64 InsO. Die Regelvergütung wird nach §§ 2 Abs. 1, 11 InsVV sowie § 63 InsO auf Basis einer Berechnungsgrundlage von 21.292,98 € nebst Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV berechnet. Für die Unternehmensfortführung bzw. -abwicklung ist ein Zuschlag nach § 3 InsVV von 25 % gewährt worden. Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde sowie die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 161/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5155 eingetragenen Asia Pearl Gelsenkirchen GmbH & Co. KG, Pastoratstraße 3, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die i…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 161/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5155 eingetragenen Asia Pearl Gelsenkirchen GmbH & Co. KG, Pastoratstraße 3, 45879 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14183 eingetragene Asia Pearl GmbH, Pastoratstraße 3, 45879 Gelsenkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Yi Liu, Pastoratstraße 3, 45879 Gelsenkirchen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach §§ 2 Abs. 1, 11 InsVV, § 63 InsO nach einer Berechnungsgrundlage von 21.292,98 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Für die Unternehmensfortführung bzw. -abwicklung ist ein Zuschlag nach § 3 InsVV von 25 % gewährt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 161/19
Amtsgericht Essen, 15.08.2025
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