Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Höfer Bustransfer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 24727
EUID
DER2503.HRB24727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 48/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.05.2025
Frist zur Stellungnahme
22.10.2025
Prüfungstermin
22.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Bus- und Taxiunternehmens und jeglicher anderer Personenbefördeurngstätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Höfer Bustransfer GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Im April 2025 wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27.05.2025 festgelegt war. Im August 2025 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 22.10.2025 Stellung zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 638.966,25 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 128.605,34 EUR zur Verfügung steht. Im September 2025 wurde erneut die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, mit einem Prüfungsstichtag zum 22.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 263.517,17 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Für die übertragende Sanierung des Unternehmens ist ein Zuschlag von 40 % gem. § 3 InsVV festgesetzt worden.
Weiterhin sind Zustellungsauslagen gem. den Entscheidungen des BGH vom 11.06.2015 (IX ZB 50/14) und 21.03.2013 (IX ZB 209/10) i.H.v. 2,80 €/Zustellung festgesetzt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.06.2025.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 48/18
Amtsgericht Essen, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Essen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schumacher & Partner, Frankenstraße 362, 45133 Essen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 48/18
Amtsgericht Essen, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Essen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 638.966,25 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 128.605,34 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
164 IN 48/18
Amtsgericht Essen, 15.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Essen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 48/18
Amtsgericht Essen, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Bonscheidter Str. 81 , 45259 Essen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 48/18
Amtsgericht Essen, 11.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Ernst-Tengelmann-Ring 25, 45259 …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 48/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24727 eingetragenen Höfer Bustransfer GmbH, Kleine Ruhrau 20, 45279 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenny Höfer, Ernst-Tengelmann-Ring 25, 45259 Essen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 48/18
Amtsgericht Essen, 22.10.2024
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