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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ASR Dienstleistungen GmbH, deren Geschäftszweck der Handel, der Vertrieb und die Vermittlung von Schmierstoffen auf Erdgas- und Mineralölbasis ist, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Die ehemalige Geschäftsanschrift des Schuldners war Stormarnplatz 1 b, 22393 Hamburg. Der Geschäftsführer ist Bernhard Dähnke. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Rechtsmittelbelehrung informiert, dass die Entscheidung von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, einzulegen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Entscheidung ist am 23.09.2026 vom Amtsgericht Hamburg ergangen.
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