Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Paul Günther United Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Cremon 3, 20457 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 28310
EUID
DEK1101.HRB28310
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 245/10
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sylvia Fiebig
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
01.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Schiffahrtsunternehmens einschließlich der Erledigung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Schifffahrt
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Schiffahrtsunternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Günther United Transport GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 28310, ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 245/10 anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, übt ihr Amt seit dem 31.01.2011 aus. Mit Beschluss vom 06.10.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Berechnung basiert auf dem Wert der Insolvenzmasse gemäß Schlussrechnung, wobei der Regelsatz nach § 2 InsVV ermittelt wurde. Zusätzlich wurden Auslagen als Pauschbetrag festgesetzt. In einem weiteren Beschluss vom selben Datum (06.10.2026) ist der Schlussverteilung zugestimmt worden. Die Durchführung des Schlusstermins ist im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 01.12.2026 Stellung zu folgenden Punkten zu nehmen: zur Schlussrechnung der Verwalterin, zum Schlussverzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg aus. Gegen die Entscheidungen sind die sofortige Beschwerde bzw. die Erinnerung als Rechtsbehelfe vorgesehen, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg einzulegen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 245/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 28310 eingetragenen Paul Günther United Transport GmbH, ehemals: Cremon 3, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Dürer,
Insolvenzverwa…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 245/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 28310 eingetragenen Paul Günther United Transport GmbH, ehemals: Cremon 3, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Dürer,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 31.01.2011 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 17 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 245/10
Amtsgericht Hamburg, 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 245/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 28310 eingetragenen Paul Günther United Transport GmbH, ehemals: Cremon 3, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Dürer,
wird der Schlu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 245/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 28310 eingetragenen Paul Günther United Transport GmbH, ehemals: Cremon 3, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Dürer,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
01.12.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 245/10
Amtsgericht Hamburg, 06.10.2026
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