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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.S.S. Fertigungstechnik GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Wetzlar hat die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldefrist für diese nachträglichen Meldungen endete am 21.10.2024. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 11.11.2024 bestimmt. Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin können bis zum 11.11.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Die Insolvenztabelle sowie die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen der nachträglichen Anmeldfrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt eine nachgemeldete Forderung als festgestellt.
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