Durchführung und Vermittlung nationaler und internationaler Transporte, die Lagerung von Umzugsgut und sonstigen Gütern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die IQ Transport GmbH ist eröffnet. Der Schuldner hat seinen Sitz in Hüttenberg und wird durch Geschäftsführerin Stefanie Vogt vertreten. Das Amtsgericht Wetzlar hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 26.09.2024 eingehen, im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. I S. 2 InsO). Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 07.11.2024 bestimmt. Gläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Datum schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Die Insolvenztabelle sowie die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen der nachträglichen Anmeldfrist (26.09.2024) und dem Stichtag (07.11.2024) in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Widerspricht niemand innerhalb der Frist, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IQ Transport GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 07.11.2024 lief und ein Stichtag für die Prüfung auf diesen Tag festgelegt wurde. Später erfolgte eine Schlussverteilung mit ein…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IQ Transport GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 07.11.2024 lief und ein Stichtag für die Prüfung auf diesen Tag festgelegt wurde. Später erfolgte eine Schlussverteilung mit einem Massebestand von 32.057,13 Euro zur Bedienung der Massekosten bei einer Forderungssumme von 70.761,68 Euro. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gerhard Hauk wurde durch Beschluss festgesetzt. Das Verfahren ist mit Erteilung der Zustimmung zur Schlussverteilung abgeschlossen; der Schlusstermin ist auf den 29.09.2026 bestimmt, bis zu dem Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 137/19: In dem Insolvenzverfahren IQ Transport GmbH, Rheinfelser Straße 28, 35625 Hüttenberg (AG Wetzlar, HRB 6344), vertr. d.: Stefanie Vogt, Forststraße 13, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 26.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nach…
3 IN 137/19: In dem Insolvenzverfahren IQ Transport GmbH, Rheinfelser Straße 28, 35625 Hüttenberg (AG Wetzlar, HRB 6344), vertr. d.: Stefanie Vogt, Forststraße 13, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 26.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 07.11.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 26.09.2024 und dem vorstehenden Stichtag 07.11.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 09.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 137/19 IQ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IQ Transport GmbH, Rheinfelser Straße 28, 35625 Hüttenberg, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden…
3 IN 137/19 IQ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IQ Transport GmbH, Rheinfelser Straße 28, 35625 Hüttenberg, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 70.761,68 €. Es ist ein Massebestand von 32.057,13 € vorhanden, von dem vorab die Massekosten zu bedienen sind.
Amtsgericht Wetzlar, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 137/19: In dem Insolvenzverfahren IQ Transport GmbH, Rheinfelser Straße 28, 35625 Hüttenberg (AG Wetzlar, HRB 6344), vertr. d.: Stefanie Vogt, Forststraße 13, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführerin), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folg…
3 IN 137/19: In dem Insolvenzverfahren IQ Transport GmbH, Rheinfelser Straße 28, 35625 Hüttenberg (AG Wetzlar, HRB 6344), vertr. d.: Stefanie Vogt, Forststraße 13, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführerin), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.
1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. XXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXX Euro Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. III S. 2 InsVV
6. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
7. XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Gerhard Hauk, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/4802900, Fax: 0641/48029030, Internet: www.rae-voelpel.de wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 36.803,78 Euro ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV berechnet sich hieraus eine Vergütung in Höhe von XXX Euro.
Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 InsO das Zustellungswesen übertragen.
Die Kosten für diese Zustellungen bei dem Insolvenzverwalter fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV, sondern sie sind nach § 4 II InsVV in Höhe der sächlichen Auslagen und des personellen Mehraufwandes gesondert zu vergüten. Ein Aufwand pro Zustellung von 3,00 Euro für die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses und von 2,50 Euro für die übrigen Zustellungen ist ersatzfähig.
Die Vergütung nebst Auslagen und Umsatzsteuer war wie beantragt festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 137/19: In dem Insolvenzverfahren IQ Transport GmbH, Rheinfelser Straße 28, 35625 Hüttenberg (AG Wetzlar, HRB 6344), vertr. d.: Stefanie Vogt, Forststraße 13, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Sch…
3 IN 137/19: In dem Insolvenzverfahren IQ Transport GmbH, Rheinfelser Straße 28, 35625 Hüttenberg (AG Wetzlar, HRB 6344), vertr. d.: Stefanie Vogt, Forststraße 13, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.09.2026.
Gläubiger können bis zum 29.09.2026 bei dem Insolvenzgericht Wetzlar, Wertherstr. 1,2, 35578 Wetzlar, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse stellen.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündigung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 06.08.2026
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