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Insolvenzprofil
Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 147935
EUID
DEK1101.HRB147935
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 418/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Bernd Moritz
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Bekanntmachung Einstellung
04.08.2026
Bekanntmachung Vergütungsfestsetzung
02.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt) wurde beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 418/19 geführt. Die Schuldnerin hat beantragt, das Verfahren nach § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Den Insolvenzgläubigern steht es binnen einer Woche ab Bekanntmachung offen, diesem Antrag schriftlich zu widersprechen gemäß § 214 Abs. 1 InsO. Unterlagen zum Einstellungsantrag sowie eventuelle Begründungen und Zustimmungserklärungen der Gläubiger liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 418/19 geführt. Die Schuldnerin hat beantragt, das Verfahren nach § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Den Insolvenzgläubigern…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 418/19 geführt. Die Schuldnerin hat beantragt, das Verfahren nach § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Den Insolvenzgläubigern wurde eine Widerspruchsfrist von einer Woche ab Bekanntmachung eingeräumt. Parallel dazu hat das Gericht die Vergütung und die erstattbaren Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Grundlage für die Berechnung der Verwaltervergütung diente ein Massewert von 19.816,09 EUR. Der vollständige Beschluss zur Vergütungsfestsetzung kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt auszugsweise, um schützenswerte Interessen zu wahren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 418/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147935 eingetragenen Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt), Oberaltenallee 20a, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 418/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147935 eingetragenen Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt), Oberaltenallee 20a, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Moritz
hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren nach § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche ab Bekanntmachung schriftlich widersprechen (§ 214 Abs. 1 InsO).
Der Einstellungsantrag, eine eventuelle Begründung und Unterlagen, wie z. B. Zustimmungserklärungen der Gläubiger, liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.
67a IN 418/19
Amtsgericht Hamburg, 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 418/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147935 eingetragenen Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt), Oberaltenallee 20a, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 418/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147935 eingetragenen Astrein Exzellent Versicherungsvertrieb UG (haftungsbeschränkt), Oberaltenallee 20a, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Moritz
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 19.816,09 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 418/19
Amtsgericht Hamburg, 02.09.2026
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