Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dibbern Erdbau & Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 70810
EUID
DEK1101.HRB70810
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 447/10
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Bekanntmachung Nachtragsverteilung
05.08.2026
Bekanntmachung Vergütungsfestsetzung
05.08.2026
Forderungsanzeige Nachtragsverteilung
04.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dibbern Erdbau & Transporte GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens ist eine Nachtragsverteilung angeordnet worden (§ 203 Abs. 1 InsO). Zum Nachtragsverwalter wurde der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karsten Tötter bestellt. Zudem sind die Vergütung für die Nachtragsverteilung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO). Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dibbern Erdbau & Transporte GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat eine Nachtragsverteilung angeordnet und die Vergütung für diese sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der ehemalige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Karsten Tötter, w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dibbern Erdbau & Transporte GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat eine Nachtragsverteilung angeordnet und die Vergütung für diese sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der ehemalige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Karsten Tötter, wird zum Nachtragsverwalter bestellt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen insgesamt 471.628,95 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 1.427,01 EUR zur Verfügung, wovon die Vergütung des Nachtragsverwalters abzusetzen ist. Gegen die Beschlüsse stehen Rechtsbehelfe (Erinnerung oder sofortige Beschwerde) innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung offen. Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte; der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 447/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70810 eingetragenen Dibbern Erdbau & Transporte GmbH, Horster Damm 129, 21039 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jens Dibbern
wird hinsichtlich eines Betra…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 447/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70810 eingetragenen Dibbern Erdbau & Transporte GmbH, Horster Damm 129, 21039 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jens Dibbern
wird hinsichtlich eines Betrages in Höhe von EUR 1.427,01 EUR die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karsten Tötter, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 447/10
Amtsgericht Hamburg, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 447/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70810 eingetragenen Dibbern Erdbau & Transporte GmbH, Horster Damm 129, 21039 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jens Dibbern
sind die Vergütung für eine N…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 447/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70810 eingetragenen Dibbern Erdbau & Transporte GmbH, Horster Damm 129, 21039 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jens Dibbern
sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.
67a IN 447/10
Amtsgericht Hamburg, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 447/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70810 eingetragenen Dibbern Erdbau & Transporte GmbH, Horster Damm 129, 21039 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jens Dibbern,
hat das Gericht eine Nachtra…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 447/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70810 eingetragenen Dibbern Erdbau & Transporte GmbH, Horster Damm 129, 21039 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jens Dibbern,
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 471.628,95 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.427,01 EUR zur Verfügung.
Hiervon abzusetzen ist die Vergütung des Nachtragsverwalters.
67a IN 447/10
Amtsgericht Hamburg, 04.09.2026
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