Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Astro Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Breite Straße 7, 58452 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 22213
EUID
DER2201.HRB22213
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 785/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schoß
Adresse
Bochumer Str. 6, 58455 Witten
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.10.2025 , 10:35 Uhr
Eröffnung
19.12.2025 , 11:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.02.2026
Einsicht Unterlagen
23.02.2026
Prüfungstermin
27.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Geschäftsführung und Vertretung der Astro Montage GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Nauheim als deren persönlich haftende Gesellschafterin.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Astro Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Witten, sind verschiedene gerichtliche Schritte erfolgt. Am 31.10.2025 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Schoß erfolgt. Das Verfahren ist am 19.12.2025 um 11:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Schoß bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 06.002.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.03.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 23.02.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 785/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 22213 eingetragenen Astro Verwaltungs GmbH, Breite Str. 7, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Dzhuraev, Am Henninger Turm 3, 60599 Fra…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 785/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 22213 eingetragenen Astro Verwaltungs GmbH, Breite Str. 7, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Dzhuraev, Am Henninger Turm 3, 60599 Frankfurt am Main
wird Rechtsanwältin Ulrike Schraad, Bochumer Str. 6, 58455 Witten, zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderung Rang Nr. 0/1 sowie Abgabe der Prüfungserklärung gegenüber dem Insolvenzgericht. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
80 IN 785/25
Amtsgericht Bochum, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 785/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 22213 eingetragenen Astro Verwaltungs GmbH, Breite Str. 7, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Dzhuraev, Am Henninger Turm 3, 60599 Frankfurt am Main
Geschäftszw…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 785/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 22213 eingetragenen Astro Verwaltungs GmbH, Breite Str. 7, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Dzhuraev, Am Henninger Turm 3, 60599 Frankfurt am Main
Geschäftszweig: Geschäftsführung u. Vertretung der AstroMontage GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Nauheim als deren persönlich haftende Gesellschafterin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.12.2025, um 11:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schoß, Bochumer Str. 6, 58455 Witten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 785/25
Bochum, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 785/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 22213 eingetragenen Astro Verwaltungs GmbH, Breite Str. 7, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Dzhuraev, Am Henninger Turm 3,…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 785/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 22213 eingetragenen Astro Verwaltungs GmbH, Breite Str. 7, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boris Dzhuraev, Am Henninger Turm 3, 60599 Frankfurt am Main
Geschäftszweig: Geschäftsführung u. Vertretung der AstroMontage GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Nauheim als deren persönlich haftende Gesellschafterin
ist am 31.10.2025, um 10:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Bochumer Str. 6, 58455 Witten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 785/25
Amtsgericht Bochum, 31.10.2025
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