Tertiärer Unterricht und Maßnahmen als: -Akademie -Berufsschule -Bildungsträger -Schule - Personalvermittlung für -Einzel- & Gruppenunterricht in -Online- und/oder Präsenzunterricht mit -Teilnahmebestätigung und/oder -Zertifikatsabschluss und/oder - Berufsabschluss. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Tätigkeiten durchzuführen, die mit dem oben genannten Unternehmenszweck in Verbindung stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, übt sein Amt seit dem 27.05.2022 aus. Im Januar 2026 stellte der Verwalter fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses von 5.100,00 EUR bis zum 13.02.2026 gesetzt. Da dieser nicht geleistet wurde, ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Vor der Einstellung hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 78.202,02 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist mit der Mindestvergütung von 1.400,00 EUR unter Berücksichtigung von 7 Gläubigern festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Bochum durchgeführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, übt sein Amt seit dem 27.05.2022 aus. Im Januar 2026 stellte das Gericht fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Bochum durchgeführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, übt sein Amt seit dem 27.05.2022 aus. Im Januar 2026 stellte das Gericht fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ordnete daher die Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO an. Zuvor hatte das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt; für die Verteilung an Gläubiger stand jedoch kein Betrag zur Verfügung, da die Forderungen im Range von § 38 InsO zwar mit 78.202,02 EUR angemeldet waren, aber keine Masse vorhanden war. Die Vergütung des Verwalters wurde auf Basis der Mindestvergütung festgesetzt. Ein früherer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war für den 26.05.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ersan Yaman, Bendemannstr. 18, 40210 Düsseldorf
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
80 IN 1/22
Amtsgericht Bochum, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ersan Yaman, Bendemannstr. 18, 40210 Düsseldorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 78.202,02 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 1/22
Amtsgericht Bochum, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ersan Yaman, Bendemannstr. 18, 40210 Düsseldorf
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 13.02.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 5.100,00 EUR bei der Zahlstelle Bochum, IBAN DE79430000000043001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Das Schlussverzeichnis des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 1/22
Amtsgericht Bochum, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ersan Yaman, Bendemannstr. 18, 40210 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse unter Beachtung von § 207 Abs.III InsO entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 27.05.2022 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 0,00 EUR.
Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 7 Gläubigern 1.400,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.12.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Für die erfolgte Übertragung der Zustellungen gem. § 8 Abs.III InsO findet gem. § 4 Abs.II InsVV Nummer 9002 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 des Gerichtskostengesetzes entsprechende Anwendung.
Folglich waren vorliegend ab der 11. Zustellung 3,50 EUR je Zustellung festzusetzen.
Eine Übertragung der Zustellung des Beschlusses über den Schlusstermins erfolgt nicht; diesbezüglich ggfls. geltend gemachte Auslagen waren abzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
80 IN 1/22
Amtsgericht Bochum, 13.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19200 eingetragenen EAA Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), c/o CoWorking Office, CoWoo, 1. Etage, Hauptstr. 279, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ersan Yaman, Bendemannstr. 18, 40210 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 6 bis lfd. Nr. 8
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 1/22
Amtsgericht Bochum, 23.04.2025
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