Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Atlas Fassadenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 15510
EUID
DEF1103R.HRB15510
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1955/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
11.06.2026
Forderungsanmeldefrist
29.06.2026
Widerspruchsfrist
09.07.2026
Widerspruchsfrist
27.07.2026
Aufhebung
04.08.2026
Forderungsanmeldefrist
13.08.2026
Widerspruchsfrist
27.08.2026
Einwendungsfrist
30.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Fassadenbau GmbH ist anhängig. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Für die bis zum 11.06.2026 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 11-17) endet die Frist zum Widerspruch am 09.07.2026. Für die bis zum 29.06.2026 angemeldete Forderung (Tabellenblattnummer 18) endet die Widerspruchsfrist am 27.07.2026. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen werden die Forderungen geprüft; gegen die nicht widersprochenen Forderungen gilt die Feststellung als erfolgt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Fassadenbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder), während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geprüft. Die Prüfung erfo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Fassadenbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder), während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geprüft. Die Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte haben die Möglichkeit, den Forderungsanmeldungen bis zu bestimmten Fristen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Es wurden mehrere Phasen der Forderungsprüfung bekanntgegeben: Zuerst für bis zum 11.06.2026 angemeldete Forderungen mit einer Widerspruchsfrist bis 09.07.2026. Danach folgte die Prüfung für bis zum 29.06.2026 angemeldete Forderungen mit einer Widerspruchsfrist bis 27.07.2026. Anschließend wurde die Prüfung für bis zum 13.08.2026 angemeldete Forderungen bekanntgegeben, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 27.08.2026 lief. Ein Beschluss vom 30.07.2026 wurde wegen offensichtlicher Unrichtigkeit am 04.08.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Fassadenbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder), während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Verfahren wurden mehrere Phasen der Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 In…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Fassadenbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder), während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im Verfahren wurden mehrere Phasen der Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Fristen zur Anmeldung und zum Widerspruch variierten über die Zeit: Zunächst wurde eine Frist bis zum 11.06.2026 zur Anmeldung und bis zum 09.07.2026 zum Widerspruch bekanntgegeben. Später folgte eine Anmeldung bis zum 29.06.2026 mit einer Widerspruchsfrist bis zum 27.07.2026. Eine weitere Bekanntmachung nannte eine Frist bis zum 13.08.2026 zur Anmeldung und bis zum 27.08.2026 zum Widerspruch, wobei der Beschluss vom 30.07.2026 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit am 04.08.2026 aufgehoben wurde. Am 02.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV sowie Auslagen gemäß § 8 InsVV in Höhe von 11.271,70 EUR nebst Umsatzsteuer. Gläubigern und dem Schuldner wurde Gelegenheit gegeben, bis zum Schlusstermin Einwendungen einzureichen.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Fassadenbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder), das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg. Der Geschäftsführer Sinan Aliev vertritt die Schuldnerin. Im Verfahren wurden mehrere nachträgliche Forderungsanmeldungen geprü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Fassadenbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder), das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg. Der Geschäftsführer Sinan Aliev vertritt die Schuldnerin. Im Verfahren wurden mehrere nachträgliche Forderungsanmeldungen geprüft, wobei Fristen zur Einlegung von Widersprüchen gesetzt wurden. Der Beschluss vom 30.07.2026 wurde wegen offensichtlicher Unrichtigkeit aufgehoben. Der Insolvenzverwalter hat die Regelvergütung und Auslagen beantragt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 768.934,00 EUR steht ein Massebestand von 8.151,96 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können bis zum 30.10.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung einreichen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.06.2026 nachträglich angemel…
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.06.2026 nachträglich angemel…
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.08.2026 nachträglich angemel…
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 13.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Der Beschluss vom 30.07.2026 wird wegen o…
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Der Beschluss vom 30.07.2026 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit aufgehoben.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 04.06.2026 d…
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 04.06.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 11.271,70 EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit bis zum Schlusstermin im schriftlichen Verfahren Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 768.934…
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 768.934,00 EUR steht ein Betrag von 8.151,96 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO…
36a IN 1955/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Atlas Fassadenbau GmbH, Wilhelminenhofstraße 83-85, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sinan Aliev
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 15510
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 768.934,00 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 8.151,96 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.09.2026
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