Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wermon Media Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 80337
EUID
DEF1103R.HRB80337
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36w IN 5305/13
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
04.04.2014
Forderungsanmeldefrist
02.06.2026
Widerspruchsfrist
14.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wermon Media Group GmbH mit Sitz in Berlin ist am 04.04.2014 eröffnet worden. Im Rahmen des Verfahrens werden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 24.07.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die entsprechende Rangstelle zu bezeichnen. Die im Rahmen der Frist angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Gläubigern, dem Insolvenzverwalter sowie der Schuldnerin wird die Gelegenheit eingeräumt, bis zum 04.009.2026 Widerspruch gegen die Forderungen beim Insolvenzgericht einzulegen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wermon Media Group GmbH ist am 04.04.2014 eröffnet worden. Der Schuldnerin wurde durch Beschluss vom 21.04.2026 aufgefordert, nachrangige Forderungen der Rangklassen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 02.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Frist zur Widerspruchserheb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wermon Media Group GmbH ist am 04.04.2014 eröffnet worden. Der Schuldnerin wurde durch Beschluss vom 21.04.2026 aufgefordert, nachrangige Forderungen der Rangklassen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 02.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Frist zur Widerspruchserhebung gegen die angemeldeten Forderungen endet am 14.07.2026. Ein zuvor ergangener Beschluss vom 12.06.2026, der eine andere Fristsetzung enthielt, wurde wegen offensichtlicher Unrichtigkeit durch Beschluss vom 03.07.2026 aufgehoben. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsanmeldung und -prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 5305/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wermon Media Group GmbH, Großbeerenstraße 186-192, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholas Werner
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 80337
- Schuldnerin -
Beschluss:
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1. In dem am 04.04.2014 eröffneten Insolvenz…
36w IN 5305/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wermon Media Group GmbH, Großbeerenstraße 186-192, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholas Werner
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 80337
- Schuldnerin -
Beschluss:
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1. In dem am 04.04.2014 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 24.07.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 04.09.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 5305/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wermon Media Group GmbH, Großbeerenstraße 186-192, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholas Werner
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 80337
- Schuldnerin -
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Der Beschluss vom 12.06.2026 wird wegen offensichtlic…
36w IN 5305/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wermon Media Group GmbH, Großbeerenstraße 186-192, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholas Werner
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 80337
- Schuldnerin -
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Der Beschluss vom 12.06.2026 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit aufgehoben.
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Gründe:
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Mit Beschluss vom 21.04.2026 wurden die Insolvenzgläubiger bereits aufgefordert ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Beschluss vom 12.06.2026 war daher untunlich und wird aufgehoben.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36w IN 5305/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wermon Media Group GmbH, Großbeerenstraße 186-192, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholas Werner
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 80337
- Schuldnerin -
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1. In dem am 04.04.2014 eröffneten Insolvenzverfahren…
36w IN 5305/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wermon Media Group GmbH, Großbeerenstraße 186-192, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Nicholas Werner
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 80337
- Schuldnerin -
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1. In dem am 04.04.2014 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 02.06.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 14.07.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.04.2026
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