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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Hoch- und Tiefbau.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas GmbH, Frankfurt am Main, ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat angeordnet, dass die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO erfolgt. Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 29.07.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht aus. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Das Gericht hat die Bekanntmachung am 30.04.2024 verfasst.
Originalbekanntmachung
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