Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Atum TraLog GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Glückauf-Straße 12+14, 38690 Goslar-Vienenburg
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 209327
EUID
DEP1103.HRB209327
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
32 IN 13/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. Tobias Hartwig
Kanzlei
Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Museumstr. 5, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/61287200
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.04.2026 , 12:21 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Warenhandel aller Art, insbesondere mit Kraftfahrzeugen und deren Bestandteilen, sowie Logistikdienstleistungen aller Art, der Betrieb eines Transportunternehmens im Güterfern- und Nahverkehr, sowie Abfertigungsspedition, erlaubnisfreier Kurierdienst und Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen, sowie die An- und Vermietung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atum TraLog GmbH ist am 28.04.2026 um 12:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Tobias Hartwig bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atum TraLog GmbH, Glückaufstraße 12-14, 38690 Goslar (AG Braunschweig, HRB 209327), vertr. d.: 1. Jolanta Gercmaniené, (Geschäftsführerin), ist am 28.04.2026 um 12:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. V…
32 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atum TraLog GmbH, Glückaufstraße 12-14, 38690 Goslar (AG Braunschweig, HRB 209327), vertr. d.: 1. Jolanta Gercmaniené, (Geschäftsführerin), ist am 28.04.2026 um 12:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 28.04.2026
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