Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hannecke Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Rischenauweg 6, 37154 Northeim
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 200365
EUID
DEP2204.HRB200365
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
71 IN 5/24 NOM
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.01.2024
Eröffnung
01.04.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2024
Berichtstermin
10.06.2024
Schlusstermin
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung als Komplementärin bei der Hannecke Display Systems GmbH & Co. KG. Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden und ihm dienlichen Geschäfte einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmungen gestattet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH ist am 01.04.2024 eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 22.01.2024 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die die Zwangsvollstreckung untersagten. Rechtsanwalt Daniel Goth ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 10.06.2024 angesetzt. Am 05.06.2024 wurde Rechtsanwalt Jens Köke als Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung einer spezifischen Forderung ernannt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Schlussverteilung beschlossen worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 22.06.2026. Bis zu diesem Datum sind verschiedene Einwendungen und Anträge bei Gericht einzureichen. Der verfügbare Massebestand wird mit 18.154,59 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 331.876,84 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH wurde am 01.04.2024 eröffnet. Zuvor waren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt worden. Rechtsanwalt Daniel Goth ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 21.05.2024, der Stichtag für den Beric…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH wurde am 01.04.2024 eröffnet. Zuvor waren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt worden. Rechtsanwalt Daniel Goth ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 21.05.2024, der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 10.06.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgte die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung angekommen. Der Schlusstermin, der auch dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist auf den 22.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände oder der Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 18.154,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter …
71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
f) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Götti…
71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 18.154,59 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 331.876,84 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/24 NOM In dem Insolvenzantragsverfahren Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: 1. Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), 2. Felix Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), ist die Zwangsvollstreckung durch Beschluss vom 22.01.2024 gem. § 21 Abs. 2 Nr…
71 IN 5/24 NOM In dem Insolvenzantragsverfahren Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: 1. Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), 2. Felix Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), ist die Zwangsvollstreckung durch Beschluss vom 22.01.2024 gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlass des Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen (22.01.2024)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Göttingen
Beschluss
71 IN 5/24 NOM
30.01.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365),
vertreten durch:
Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Gehrke Econ …
Amtsgericht
Göttingen
Beschluss
71 IN 5/24 NOM
30.01.2024
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365),
vertreten durch:
Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen,
wird der Beschluss vom 22.02.2024 hinsichtlich des Rubrums dahingehend berichtigt, dass die Antragstellerin nur durch den Geschäftsführer Cuno Götz von Olenhusen und nicht durch den im Beschluss ebenfalls als Geschäftsführer genannten Felix Götz von Olenhusen vertreten wird.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Matani
Richterin am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 71 IN 5/24 NOM: Am 01.04.2024 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365),
vertreten durch:
Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Gehrke Econ Rechtsanwaltsgese…
Geschäfts-Nr.: 71 IN 5/24 NOM: Am 01.04.2024 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365),
vertreten durch:
Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Gehrke Econ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen,
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw. der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
71 IN 5/24 NOM Amtsgericht Göttingen, 03.04.2024 .
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10 , 37073 Göttingen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden…
71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10 , 37073 Göttingen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Daniel Goth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hannecke Display Systems GmbH & Co. KG zu lfd. Nr. 2 der Tabelle angemeldeten Forderung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Ab…
71 IN 5/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hannecke Verwaltungs GmbH, Rischenauweg 6, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 200365), vertr. d.: Cuno Götz von Ohlenhusen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 24.812,33 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 2.357,17 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 27.169,50 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 25.06.2026
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