Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aubis Sylt GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 19520
EUID
DEU1308.HRA19520
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 1588/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Klaus-Hermann Wienhold
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
28.04.2025
Frist zum Widerspruch gegen Forderungen
14.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 403 IN 1588/24 geführt. Der Schuldner ist durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold ist. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 14.08.2026 Gelegenheit zur Einreichung eines schriftlichen Widerspruchs gegen die Forderungen beim Amtsgericht Leipzig zu. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Zudem wird eine Frist zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bis Montag, den 28.04.2025 bestimmt. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1588/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19520
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH; …
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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1588/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19520
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Insolvenzgericht Leipzig
403 IN 1588/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhol…
Insolvenzgericht Leipzig
403 IN 1588/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold, geb. Wienhold
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRA 19520
ergeht am 25.03.2025 nachfolgende Entscheidung
Frist zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
Montag, 28.04.2025
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft
Zustimmende oder ablehnende Meinungen der Gläubiger zu diesen Punkt sind innerhalb der genannten Frist schriftlich an das Insolvenzgericht Leipzig zu richten.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, d.h. gehen keine Äußerungen ein, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1588/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19520
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH; d.…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1588/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19520
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold
wird heute, am 24.10.2024, um 15.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Reinhard Klose, Lampestraße 2, 04107 Leipzig.
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 03.12.2024
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeich-nen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Anhörung über
- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 03.01.2025
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzu-reichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklä-ren. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessord-nung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von per-sonenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Nieder-schrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektroni-sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektroni-scher-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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