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Das Restschuldbefreiungsverfahren gegen Alexander Auerswald ist abgeschlossen. Das Insolvenzgericht hat dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.01.2020 eine Forderung gegen den Schuldner hatten. Von der Erteilung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Originalbekanntmachung
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