Restschuldbefreiungsverfahren Berlin HRB 107921

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Insolvenzprofil

Zenker, André

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 107921
EUID
DEF1103R.HRB107921

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36z IN 7527/19
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Jürgen Nullmeier
Rolle
Treuhänder
Adresse
Berliner Straße 117, 10713 Berlin

Termine & Fristen

Frist zur Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung
25.02.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Restschuldbefreiungsverfahren gegen André Zenker ist die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Jürgen Nullmeier festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat im schriftlichen Verfahren den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder Gelegenheit gegeben, bis zum 25.02.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen. Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden, ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

36z IN 7527/19 In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. André Zenker, geboren am 03.06.1982, Gässle. 6, 89134 Blaustein, Gz.: 355/19/5 - Schuldner - Die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Jürgen Nullmeier, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen könn…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

36z IN 7527/19 In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. André Zenker, geboren am 03.06.1982, Gässle. 6, 89134 Blaustein, Gz.: 355/19/5 - Schuldner - Beschluss: 1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. 2. Den Insolvenzgläubigern und dem T…

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