Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
August Kuhfuß Nachf. Ohlendorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Münchenstraße 9, 38118 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 2502
EUID
DEP1103.HRB2502
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 292/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Kölsch
Rolle
Sachwalter
Adresse
Steintorwall 17, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/6950997-0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2026 , 14:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Industriebedarfsmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der August Kuhfuß Nachf. Ohlendorf GmbH ist am 01.01.2026 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wodurch diese berechtigt ist, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Als Sachwalter ist Rechtsanwalt Henning Kölsch bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.02.2026 schriftlich beim Sachwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Die Entscheidung des Gerichts ist mit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 292/25 : Über das Vermögen der August Kuhfuß Nachf. Ohlendorf GmbH, Münchenstraße 9, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2502), vertr. d.: Martin Ohlendorf, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2026 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA,…
273 IN 292/25 : Über das Vermögen der August Kuhfuß Nachf. Ohlendorf GmbH, Münchenstraße 9, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2502), vertr. d.: Martin Ohlendorf, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2026 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6950997-0, Fax: 0531/6950997-9.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.02.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 08.01.2026
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