Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Carl-Miele-Straße 4, 38112 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 202659
EUID
DEP1103.HRB202659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 180/19 c
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Termine & Fristen
Einwendungsschlussfrist
12.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Kleintransporte mit Pkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Hänger sowie Frachtvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt) ist Rechtsanwalt Christian Hausherr als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Masse umfasst einen verfügbaren Bestand von 69.138,74 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 155.326,59 EUR. Die Schlussverteilung soll erfolgen, wobei das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag zur Einsichtnahme niedergelegt sind. Einwendungen gegen die Schlussverteilung bzw. den Vergütungsantrag sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 180/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsf…
274 IN 180/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 75.777,99 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Ein Zuschlag in Höhe von 20 % war aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens angemessen. Der Insolvenzverwalter hat den Zuschlagstatbestand ausreichend dargelegt. Auf den Antrag wird verwiesen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 111,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 37 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 180/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsf…
274 IN 180/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.09.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 74.430,25 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Ein Zuschlag in Höhe von 25 % war angemessen und antragsgemäß festzusetzen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Zuschlagstatbestand ausreichend dargelegt. Auf den Antrag wird verwiesen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 274 IN 180/19 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 274 IN 180/19 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Hausherr, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 69.138,74 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 155.326,59 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 274 IN 180/19 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 10.09.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 180/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsf…
274 IN 180/19 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTL Braunschweiger Transport und Logistic UG (haftungsbeschränkt), Hagenring 59, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202659), vertr. d.: Beata Ciborski, GFin. d. BTL Braunschweiger Transport und Logistic, Emsstraße 20, 38120 Braunschweig, (Geschäftsführerin), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters und vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 12.11.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.