Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 19934
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Austrup Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lüdinghauser Straße 80 - 90, 48249 Dülmen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 19934
EUID
DER2707.HRB19934
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
73 IN 19/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.03.2024
Prüfungstermin
31.07.2024
Masseunzulänglichkeit
13.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Austrup Gastro GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19934, wird vom Amtsgericht Münster bearbeitet. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführer sind Marc Udo Naumann und Thorsten Marc Austrup. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Prüfungsstichtage für nachträglich angemeldete Forderungen festgelegt. Zuerst war der 04.03.2024 als Termin genannt, später wurde dieser auf den 31.07.2024 verschoben. Die entsprechenden Urkunden lagen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster nieder. Am 13.11.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegenüber den Gläubigern, deren Forderungen festgestellt wurden, erfolgt keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19934 eingetragenen Austrup Gastro GmbH, Lüdinghauser Straße 80-90, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Udo Naumann, Mitwick 30, 48249…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19934 eingetragenen Austrup Gastro GmbH, Lüdinghauser Straße 80-90, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Udo Naumann, Mitwick 30, 48249 Dülmen und Herrn Thorsten Marc Austrup, Vogelkamp 42, 48653 Coesfeld
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
73 IN 19/23
Amtsgericht Münster, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19934 eingetragenen Austrup Gastro GmbH, Lüdinghauser Straße 80-90, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Udo Naumann, Mitwick 30, 48249…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19934 eingetragenen Austrup Gastro GmbH, Lüdinghauser Straße 80-90, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Udo Naumann, Mitwick 30, 48249 Dülmen und Herrn Thorsten Marc Austrup, Vogelkamp 42, 48653 Coesfeld
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
73 IN 19/23
Amtsgericht Münster, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19934 eingetragenen Austrup Gastro GmbH, Lüdinghauser Straße 80-90, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Udo Naumann, Mitwick 30, 48249…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 19/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19934 eingetragenen Austrup Gastro GmbH, Lüdinghauser Straße 80-90, 48249 Dülmen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Udo Naumann, Mitwick 30, 48249 Dülmen und Herrn Thorsten Marc Austrup, Vogelkamp 42, 48653 Coesfeld
ist am 07.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
73 IN 19/23
Amtsgericht Münster, 13.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.