Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fb Mold Design UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werkstraße 47, 34414 Warburg
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 14092
EUID
DER2809.HRB14092
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 20/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Carola Damm
Adresse
Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach
Telefon
05631-95090
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.02.2024 , 13:08 Uhr
Eröffnung
08.04.2024 , 09:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2024
Berichtstermin
17.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Fertigung von Spritzgusswerkzeugen und Metallwaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fb Mold Design UG, Warburg, ist am 01.02.2024 um 13:08 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Carola Damm bestellt worden. Am 08.04.2024 um 09:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Carola Damm ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 27.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.06.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 03.06.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 20/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
ist am 01.02.2024, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 I…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 20/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
ist am 01.02.2024, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Carola Damm, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 20/24
Amtsgericht Paderborn, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 20/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
ist am 01.02.2024, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 I…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 20/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
ist am 01.02.2024, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Carola Damm, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 20/24
Amtsgericht Paderborn, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 20/24
Über das Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.04.2024, um 09:06 Uhr das Insolvenzv…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 20/24
Über das Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.04.2024, um 09:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Carola Damm, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach, Telefon: 05631-95090, Fax: 05631950919.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 03.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 230a niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 20/24
Paderborn, 08.04.2024
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