Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autarkwelt Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 34644
EUID
DEU1206.HRB34644
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
301 IN 244/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Junghänel
Adresse
Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30347 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.04.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.06.2025
Widerspruchsfrist
29.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Halten und Verwalten von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art; Erwerb, Bebauung, Vermietung, Verwaltung und Veräußerung von eigenen Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkwelt Holding GmbH ist am 29.04.2025 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war Oliver Junghänel bereits am 06.02.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Der Eröffnungsbeschluss wurde am 06.05.2025 wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit berichtigt, wodurch sich die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen vom 17.04.2025 auf den 17.06.2025 verschob. Rechtsanwalt Oliver Junghänel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 29.07.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf den Berichtstermin wurde verzichtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 244/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkwelt Holding GmbH, Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34644
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Fischer
ergeht am 06.05.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 244/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkwelt Holding GmbH, Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34644
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Fischer
ergeht am 06.05.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss vom 29.4.2025 wird unter Ziffer 4 wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Anmeldefrist nicht der 17.4.2025 ist sondern der 17.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 244/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkwelt Holding GmbH, Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34644
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Fischer
Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten von Un…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 244/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autarkwelt Holding GmbH, Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34644
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Fischer
Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen aller Art
- wurde am 29.04.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich: 0375 30347 0 Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de Telefax: 0375 30347 22
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.07.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 244/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autarkwelt Holding GmbH, Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34644
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Fischer
- wurde am 06.02.2025 um 10:22 Uhr Oliver…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 244/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autarkwelt Holding GmbH, Rottmannsdorfer Straße 19, 08144 Hirschfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34644
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Fischer
- wurde am 06.02.2025 um 10:22 Uhr Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375 30347 0, Email geschäftlich zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de, Telefax 0375 30347 22 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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