Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 13209
EUID
DEV1109.HRB13209
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
111 IN 29/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf
Adresse
Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken
Telefon
0681/859 150
Termine & Fristen
Eröffnung
02.08.2024 , 09:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Berichtstermin
25.10.2024
Prüfungstermin
21.02.2025
Prüfungstermin
02.06.2025
Prüfungstermin
14.08.2025
Schlusstermin
09.12.2025 , 13:55 Uhr
Aufhebung
06.07.2026 , 12:41 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben von Gaststätten und Restaurants
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, bearbeitet. Im Verfahren sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag war ursprünglich der 02.06.2025 und wurde später auf den 14.08.2025 festgelegt. Ein Rechtsanwalt ist als Verfahrensbevollmächtigter bestellt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Nach der Anzeige der Verwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 314.247,02 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.158,69 EUR zur Verfügung. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) ist auf den 09.12.2025, 13:55 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH ist am 02.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH ist am 02.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 04.10.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin war auf den 25.10.2024 festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt, darunter der 02.06.2025, der 14.08.2025 und der 21.02.2025. Der Vergütungsantrag der Verwalterin wurde geprüft und die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen festgesetzt. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wurde auf den 09.12.2025 anberaumt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betrugen die Forderungen im Range des § 38 InsO 314.247,02 EUR, wobei für die Verteilung ein Betrag von 2.158,69 EUR zur Verfügung stand. Das Verfahren ist am 06.07.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 02.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
ist der Vergütungsantrag d. Verw. eingegangen.
Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraße 3, 66111 Saarbrücken
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 09.12.2025, 13:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 314.247,02 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.158,69 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 23.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
Geschäftszweig: Das Betreiben von Gastronomie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.08.2024, um 09:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681/859 150, Fax: 0681/859 1515.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 11.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 1 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
111 IN 29/24
Saarbrücken, 02.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten du…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 29/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13209 eingetragenen Porta Romana Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH, Neunkircher Straße 70, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Fulvio SCHEMBRI,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Sircar, Cecilienstraße 3, 66111 Saarbrücken
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken
wird heute, am 06.07.2026, um 12:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 06.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.