Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 21940
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus J. Fenrich GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Sülzborn 8, 39128 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 21940
Stammkapital
25.600,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB21940
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 252/26 (381)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.07.2026 , 09:15 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.11.2026
Berichtstermin
17.12.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, der Vertrieb von Kfz- Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, der Betrieb einer Autosattlerei nebst Nähbetrieb, der Einbau und die Wartung von Autogasanlagen, das Betreiben einer Autogas-Tankstelle sowie das Fahrzeugtuning.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Kfz-Werkstätten
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Kfz-Werkstatt, Handel mit Ersatzteilen, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Autogas- und Tuningleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH in Magdeburg ist am 08.07.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Wegner bestellt worden. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH ist am 08.07.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Wegner bestellt worden. Am 26.…
Über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH ist am 08.07.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Wegner bestellt worden. Am 26.08.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH ist am 08.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Wegner, wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH ist am 08.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung begonnen worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Wegner, wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Das Hauptverfahren ist am 01.10.2026 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.11.2026 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin findet am 17.12.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 252/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH, Sülzborn 8, 39128 Magdeburg, Der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, der Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, der Betrieb einer Autosattlerei nebst Näh…
340 IN 252/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH, Sülzborn 8, 39128 Magdeburg, Der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, der Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, der Betrieb einer Autosattlerei nebst Nähbetrieb, der Einbau und die Wartung von Autogasanlagen, das Betreiben einer Autogas-Tankstelle sowie das Fahrzeugtuning. (AG Stendal, HRB 21940), vertr. d.: 1. Janine Fenrich, Harsdorfer Str. 50A, 39110 Magdeburg, (Geschäftsführerin), 2. Norman Zerndt, Harsdorfer Straße 50A, 39110 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 08.07.2026 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Wegner, Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/7276484, Fax: 0391/7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 252/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH, Sülzborn 8, 39128 Magdeburg, Der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, der Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, der Betrieb einer Autosattlerei nebst Näh…
340 IN 252/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH, Sülzborn 8, 39128 Magdeburg, Der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, der Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, der Betrieb einer Autosattlerei nebst Nähbetrieb, der Einbau und die Wartung von Autogasanlagen, das Betreiben einer Autogas-Tankstelle sowie das Fahrzeugtuning. (AG Stendal, HRB 21940), vertr. d.: 1. Janine Fenrich, Harsdorfer Str. 50A, 39110 Magdeburg, (Geschäftsführerin), 2. Norman Zerndt, Harsdorfer Straße 50A, 39110 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 08.07.2026 um 09:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH, Sülzborn 8, 39128 Magdeburg, Der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, der Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, der Betrieb einer Autosattlerei nebst Nähbetrieb, der Einbau und die War…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Autohaus J. Fenrich GmbH, Sülzborn 8, 39128 Magdeburg, Der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt, der Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör, der Betrieb einer Autosattlerei nebst Nähbetrieb, der Einbau und die Wartung von Autogasanlagen, das Betreiben einer Autogas-Tankstelle sowie das Fahrzeugtuning. (AG Stendal, HRB 21940), vertr. d.: 1. Janine Fenrich, Harsdorfer Str. 50A, 39110 Magdeburg, (Geschäftsführerin), 2. Norman Zerndt, Harsdorfer Straße 50A, 39110 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Wegner, Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/7276484, Fax: 0391/7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.11.2026 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der Donnerstag, 17.12.2026, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.11.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (Donnerstag, 17.12.2026, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 01.10.2026 - (340 IN 252/26 (381))
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