Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11410
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Insolvenzprofil
Autohaus Kempf GmbH
Verfahrensfortschritt
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Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 11410
EUID
DER2909.HRB11410
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 174/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Kempf GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Siegen hat die Durchführung einer Anhörung der Beteiligten im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.09.2026 Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters, zum Vergütungsantrag desselben sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Die Schlussrechnung, das Gutachten des Sachverständigen, der gerichtliche Prüfungsvermerk sowie die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen zur Einsicht aus. Der Stichtag für die Einreichung eines schriftlichen Widerspruchs gegen zu prüfende Forderungen ist der 24.09.2026. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keinen Auszug aus der Insolvenztabelle. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 174/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11410 eingetragenen Autohaus Kempf GmbH, Fredeburger Straße 35, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sergej Schmidt, Am Gradeberg 2, 57368…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 174/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11410 eingetragenen Autohaus Kempf GmbH, Fredeburger Straße 35, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sergej Schmidt, Am Gradeberg 2, 57368 Lennestadt und Herrn Jürgen Kempf, Fredeburger Straße 35, 57368 Lennestadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bergfeld & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rathausplatz 21-23, 58507 Lüdenscheid
wird die Durchführung des Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters und das Gutachten des Sachverständigen liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Insolvenztabelle, bzw. keine Benachrichtigung.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 174/23
Amtsgericht Siegen, 24.08.2026
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