Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Carl Schreiber GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 1654
EUID
DER2909.HRB1654
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 113/14
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Gleichenstein & Breitling
Kanzlei
Rechtsanwälte Gleichenstein & Breitling
Adresse
Rottmannstr. 11a, 80333 München
Termine & Fristen
Schlusstermin
05.10.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carl Schreiber GmbH ist eröffnet. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 13.607.987,02 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von voraussichtlich 806.824,89 EUR zur Verfügung, wobei eine Quote von 5,93 % gezahlt werden kann. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnungen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen zur Einsicht aus. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) ist für den 05.10.2026 um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Siegen anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 113/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1654 eingetragenen Carl Schreiber GmbH, Kölner Str. 56, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christian Müller und Florian Riedel
hat das Gericht d…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 113/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1654 eingetragenen Carl Schreiber GmbH, Kölner Str. 56, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christian Müller und Florian Riedel
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 13.607.987,02 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von voraussichtlich 806.824,89 EUR zur Verfügung. Es wird eine Quote von 5,93 % gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 113/14
Amtsgericht Siegen, 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 113/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1654 eingetragenen Carl Schreiber GmbH, Kölner Str. 56, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Riedel und Herrn Dr. Christian Müller
Verfa…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 113/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 1654 eingetragenen Carl Schreiber GmbH, Kölner Str. 56, 57290 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Florian Riedel und Herrn Dr. Christian Müller
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleichenstein & Breitling, Rottmannstr. 11a, 80333 München
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Insolvenzverwaltung;
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Verwalters;
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
wird bestimmt auf
Montag, 05.10.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnungen des Insolvenzverwalters für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Insolvenzverwaltung sowie die Bemerkungen des Gläubigerausschusses zu den Schlussrechnungen liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 113/14
Amtsgericht Siegen, 25.08.2026
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