Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autohaus Rhüden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hildesheimer Straße 38, 38723 Seesen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 206626
EUID
DEP1103.HRB206626
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 72/17
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anhörungstermin Vergütungsantrag
07.08.2026
Festsetzung Vergütung
26.08.2026
Zustimmung Schlussverteilung
26.08.2026
Schlusstermin
26.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ankauf, Verkauf, Vermittlung und Finanzierung von Neu und gebrauchten LKW, PKW, Motorräder, Baumaschinen aller Art, Anhänger/Trailer und sämtliche Zubehörteile wie zum Beispiel Ersatzteile für die genannten Kategorien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sascha Tessmann hat dem Amtsgericht Goslar die Durchführung einer Schlussverteilung angezeigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 15.554,70 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 40.824,56 EUR sind zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme niedergelegt. Zudem wurde ein Stichtag für die Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters auf den 07.08.2026 bestimmt, bis zu dem eventuelle Stellungnahmen beim Insolvenzgericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sascha Tessmann hat die Schlussrechnung und den Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung eingereicht. Das Amtsgericht Goslar hat die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt, wobei die Beträge gem…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sascha Tessmann hat die Schlussrechnung und den Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung eingereicht. Das Amtsgericht Goslar hat die Vergütung und Auslagen des Verwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der verfügbare Massebestand wurde mit 15.554,70 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 40.824,56 EUR zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 26.10.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Chorstraße 28 A, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsste…
33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Chorstraße 28 A, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sascha Tessmann, c/o Brinkmann & Partner, Steintorwall 1 A, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129486-0, Fax: 0531/129486-22, E-Mail: braunschweig@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 15.554,70 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 40.824,56 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Chorstraße 28 A, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolve…
33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Chorstraße 28 A, 77815 Bühl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 07.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Otto-Mangold-Straße 10, 77704 Oberkirch, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sascha …
33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Otto-Mangold-Straße 10, 77704 Oberkirch, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sascha Tessmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 17.925,07 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 77,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 22 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Otto-Mangold-Straße 10, 77704 Oberkirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 …
33 IN 72/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Rhüden GmbH, Hildesheimer Str. 38, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 206626), vertr. d.: Prof. Dr. Dr. Uwe Gill, Otto-Mangold-Straße 10, 77704 Oberkirch, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 26.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 26.08.2026
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