Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Automotive Business Service GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 54428
EUID
DEF1103R.HRA54428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 257/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock
Adresse
Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.06.2025
Prüfungstermin
23.06.2025
Schlusstermin
15.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automotive Business Service GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Essen hat am 20.02.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnung der Vergütung erfolgte auf Grundlage einer Insolvenzmasse von 465.297,93 EUR mit einem Regelsatz von 120 %. Am 23.02.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 224.530,31 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 297.642,23 EUR zur Verfügung. Am 20.02.2026 wurde angeordnet, dass die Beteiligten bis zum 15.04.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände Stellung nehmen können. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automotive Business Service GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 162 IN 257/19 geführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse erlassen, darunter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Anordnu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automotive Business Service GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 162 IN 257/19 geführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse erlassen, darunter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die Anordnung einer Forderungsanmeldung für nachrangige Gläubiger. Die Frist zur Anmeldung nachrangiger Forderungen endete am 05.06.2025, wobei der Prüfungsstichtag auf den 23.06.2025 festgelegt war. Später stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 15.04.2026 Stellung zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu nehmen. Für die Verteilung an Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 297.642,23 EUR zur Verfügung, während die Forderungen dieser Gläubiger insgesamt 224.530,31 EUR betragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Hand…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7858 eingetragenen Sch Verwaltungs GmbH, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Schnölzer, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schumacher & Partner, Frankenstraße 362, 45133 Essen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.04.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 257/19
Amtsgericht Essen, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Hand…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7858 eingetragenen Sch Verwaltungs GmbH, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Schnölzer, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 224.530,31 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 297.642,23 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 257/19
Amtsgericht Essen, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Hand…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7858 eingetragenen Sch Verwaltungs GmbH, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Schnölzer, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen
Es wurden die Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO i.V.m. §§ 10, 2 InsVV in Höhe von 25 % des Regelsatzes nach einer Berechnungsgrundlage von
1.250.000,00 €.
nebst Auslagenpauschale gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV sowie die Mehrwertsteuer gemäß §§ 10, 7 InsVV festgesetzt.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64, 65 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
§ Veröffentlichungstext zum Veröffentlichungsserver übermitteln.
162 IN 257/19
Amtsgericht Essen, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Hand…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7858 eingetragenen Sch Verwaltungs GmbH, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Schnölzer, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 465.297,93 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 120 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.02.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 257/19
Amtsgericht Essen, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Hand…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 257/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Berlin unter HRA 54428 B eingetragenen Automotive Business Service GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7858 eingetragenen Sch Verwaltungs GmbH, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Schnölzer, Emscherstraße 14, 45891 Gelsenkirchen
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 257/19
Amtsgericht Essen, 23.04.2025
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