Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sombetzki & Huppertz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 4294
EUID
DER2507.HRA4294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 33/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
28.08.2025
Prüfungstermin
09.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sombetzki & Huppertz GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 165 IN 33/23 anhängig. Der persönlich haftende Gesellschafter ist die Sombetzki und Huppertz Verwaltungs-GmbH GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Guido Sombetzki und Sven Huppertz. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 09.04.2026 festgelegt wurde. Ein besonderer Prüfungstermin ist für diesen Tag angesetzt, an dem schriftliche Widersprüche gegen Forderungen eingehen müssen. Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 28.08.2025 anberaumt, um über einen Vergleich mit den Kommanditisten Guido Sombetzki und Sven Huppertz abzustimmen, wonach diese einen Vergleichsbetrag an die Insolvenzmasse zahlen sollen. Die Einsicht der Forderungstabelle und der Urkunden ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 33/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4294 eingetragenen Sombetzki & Huppertz GmbH & Co. KG, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 33/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4294 eingetragenen Sombetzki & Huppertz GmbH & Co. KG, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Sombetzki und Huppertz Verwaltungs-GmbH GmbH, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Sombetzki, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen, und Herrn Sven Huppertz, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 33/23
Amtsgericht Essen, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 33/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4294 eingetragenen Sombetzki & Huppertz GmbH & Co. KG, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 33/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 4294 eingetragenen Sombetzki & Huppertz GmbH & Co. KG, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Sombetzki und Huppertz Verwaltungs-GmbH GmbH, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Sombetzki, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen, und Herrn Sven Huppertz, Brockskampweg 12 - 14, 45889 Gelsenkirchen,
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 28.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleiches mit den Kommanditisten Herrn Guido Sombetzki und Herrn Sven Huppertz, wonach diese einen Vergleichsbetrag an die Insolvenzmasse zahlen, zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 29.04.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
165 IN 33/23
Amtsgericht Essen, 26.06.2025
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