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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Detmold hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autoruf, Taxi- und Mietwagenunternehmen König und Kixmöller GmbH & Co. KG die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beantragt. Ferner wird die Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren festgesetzt. Den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
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