Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 4665
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Insolvenzprofil
Meier Baugesellschaft mbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 4665
EUID
DER2307.HRB4665
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 111/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schmidt
Adresse
Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
Termine & Fristen
Einstellung
04.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meier Baugesellschaft mbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 111/14 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4665 eingetragen und betreibt Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt bestellt worden. Gegen den Beschluss zur Verfahrenseinstellung steht dem Gläubiger der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 111/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4665 eingetragenen Meier Baugesellschaft mbH, Lange Str. 85, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Meier
Geschäftszweig: Die Durchführung von Ba…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 111/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4665 eingetragenen Meier Baugesellschaft mbH, Lange Str. 85, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Meier
Geschäftszweig: Die Durchführung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
10 IN 111/14
Amtsgericht Detmold, 04.09.2026
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