Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Autrio Autokrane GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Im Achternfeld 6-8, 31542 Bad Nenndorf
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRB 200798
EUID
DEP2106.HRB200798
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 21/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger
Termine & Fristen
Prüfungstermin
30.04.2025
Schlusstermin
08.10.2025
Aufhebung
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermietung von Autokranen und Baugeräten, Transport von diversen Gütern, Abschlepp- und Bergungsdienst sowie Handel mit Kfz-Zubehör nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und auch Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH ist am 01.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde der verfügbare Massebestand von 8.319,40 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten für die Verteilung festgestellt. Insolvenzforderungen in Höhe von 63.529,69 EUR waren zur Tabelle festgestellt worden. Der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei der Gesamtbetrag nach Rechtskraft der Masse entnommen werden durfte. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war auf den 30.04.2025 bestimmt worden. Der Stichtag für die Schlussverteilung entspricht dem Schlusstermin am 08.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des I…
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetz…
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.500,00 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 839,80 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 9.339,80 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Im vorliegende Verfahren sind bis dato 6 Zustellungen nachgewiesen. Für den anzuberaumenden Schlusstermin könnten weitere 4 Zustellung in Ansatz gebracht werden.
Da aber Zustellungskosten erst ab der 11. Zustellung gesondert erstattungsfähig sind, waren die geltend gemachten Auslagen insoweit abzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 27.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH (HRB 200798, Amtsgericht Stadthagen), ehemals Junkersstr. 11, 30179 Hannover, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebesta…
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH (HRB 200798, Amtsgericht Stadthagen), ehemals Junkersstr. 11, 30179 Hannover, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 8.319,40, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten. Insolvenzforderungen wurden in Höhe von € 63.529,69 zur Tabelle festgestellt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg unter der Geschäftsnummer 47 IN 21/21 zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Bückeburg, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, d…
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 21/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der…
47 IN 21/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird …
47 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autrio Autokrane GmbH, Junkersstraße 11, 30179 Hannover (AG Stadthagen, HRB 200798), vertr. d.: Piotr Kilian, Schuhmachers Weg 28, 30826 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 21.03.2025
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