Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pohner's individuelle Dienstleistungen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg
Handelsregister
Amtsgericht Stadthagen HRA 200220
EUID
DEP2106.HRA200220
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 55/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dipl. Ökonom Björn von Gösseln
Kanzlei
Wilhelm & Kollegen
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511/69 68 46-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.04.2025 , 10:48 Uhr
Eröffnung
03.06.2025 , 14:09 Uhr
Berichtigung Beschluss
18.06.2025
Forderungsanmeldefrist
22.07.2025
Prüfungstermin Stichtag
27.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 14.04.2025 hat das Amtsgericht Bückeburg im Antragsverfahren über das Vermögen von Pohner's individuelle Dienstleistungen, Inhaber Jozsef Pohner, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Dipl. Ökonom Björn von Gösseln zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.06.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schuldner ist zur Erlangung der Restschuldbefreiung verpflichtet, den Obliegenheiten nachzukommen und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen zu lassen. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 22.07.2025. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 27.08.2025. Eine Korrektur des Beschlusses vom 03.06.2025 erfolgte am 18.06.2025, wobei das Rubrum und die Bezeichnung der Schuldnerin auf den männlichen Schuldner korrigiert wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 55/25 : Über das Vermögen der Pohner's individuelle Dienstleistungen, geb. am 04.09.1976, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, Inh. Jozsef Pohner e.K. (AG Stadthagen, HRA 200220), ist am 03.06.2025 um 14:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm …
47 IN 55/25 : Über das Vermögen der Pohner's individuelle Dienstleistungen, geb. am 04.09.1976, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, Inh. Jozsef Pohner e.K. (AG Stadthagen, HRA 200220), ist am 03.06.2025 um 14:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/69 68 46-0, Fax: 0511/96 68 46-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.07.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.07.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.06.2025
Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 55/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pohner's individuelle Dienstleistungen, geb. am 04.09.1976, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, Inh. Jozsef Pohner e.K. (AG Stadthagen, HRA 200220), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt …
47 IN 55/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pohner's individuelle Dienstleistungen, geb. am 04.09.1976, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, Inh. Jozsef Pohner e.K. (AG Stadthagen, HRA 200220), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 04.06.2025
Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 55/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pohner's individuelle Dienstleistungen, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, Inh. Jozsef Pohner e.K. (AG Stadthagen, HRA 200220), wird der Beschluss vom 03.06.2025 hinsichtlich des Rubrums sowie hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt berichtigt:
Statt des Rub…
47 IN 55/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pohner's individuelle Dienstleistungen, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, Inh. Jozsef Pohner e.K. (AG Stadthagen, HRA 200220), wird der Beschluss vom 03.06.2025 hinsichtlich des Rubrums sowie hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt berichtigt:
Statt des Rubrums Pohner's individuelle Dienstleistungen, geboren am 04.09.1976, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, Inh. Jozsef Pohner e.K. (AG Stadthagen, HRA 200220 muss das Rubrum wie aus diesem Beschluss ersichtlich heißen.
Soweit der Beschluss von der "Schuldnerin" spricht, muss dies auf die männliche Form, d.h. auf den "Schuldner" korrigiert werden.
Amtsgericht Bückeburg, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 22/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pohner´s individuelle Dienstleistungen, Inhaber Joszef Pohner e. K. (AG Stadthagen, HRA 200220), geb. am 04.09.1976, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, ist am 14.04.2025 um 10:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet wo…
47 IN 22/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Pohner´s individuelle Dienstleistungen, Inhaber Joszef Pohner e. K. (AG Stadthagen, HRA 200220), geb. am 04.09.1976, Bassenbrink 9, 31552 Rodenberg, ist am 14.04.2025 um 10:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl. Ökonom Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511/69 68 46-0, Fax: 0511/96 68 46-79, E-Mail: kanzlei@wilhelm-kollegen.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 14.04.2025
Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.