Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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Betrieb eines Restaurants
Das Amtsgericht Gießen hat am 13.05.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVA GmbH, Gastronomie, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Gunter Wege bestellt worden. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, abzutreten oder darüber zu verfügen sowie Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Originalbekanntmachung
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