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Insolvenzprofil
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Die Ausübung von Tätigkeiten als Baudienstleister - soweit erlaubnisfrei-, - insbesondere Abbrucharbeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ternava GmbH Abbruchunternehmen wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 111 IN 18/20 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101061 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Luljeta Ternava vertreten. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete sowie noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung gemäß § 179 Abs. 3 Satz 3 InsO. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abzugeben. Sie muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung; maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt zwischen tatsächlicher Zustellung und der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, die als bewirkt gilt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
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