Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVICEM KOKI GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Boschstraße 14, 08371 Glauchau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 8282
EUID
DEU1206.HRA8282
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
304 IN 2142/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
31.12.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.02.2025
Widerspruchsfrist
31.03.2025
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
23.07.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 304 IN 2142/24 behandelt. Am 04.06.2026 ist die angeordnete Eigenverwaltung aufgehoben und das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt worden. Der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 23.07.2026 anberaumt, um über die Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsanteils der Schuldnerin an der KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH sowie zur Umstrukturierung eines Darlehensanspruchs abzustimmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG ist am 31.12.2024 durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet und Herr Dr. Hubert Ampferl zum Sachwalter bestellt. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses erfolgte am 27.01.2025. Mit Beschluss vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG ist am 31.12.2024 durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet und Herr Dr. Hubert Ampferl zum Sachwalter bestellt. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses erfolgte am 27.01.2025. Mit Beschluss vom 04.06.2026 wird die Eigenverwaltung aufgehoben und das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt; Herr Dr. Hubert Ampferl wird zum Insolvenzverwalter bestellt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 23.07.2026 anberaumt, auf dem unter anderem die Zustimmung zum Verkauf eines Geschäftsanteils an der KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH sowie die Umstrukturierung eines Darlehensanspruchs beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 04.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die mit Beschluss vom 31.12.2024 angeordnete Eigenverwaltung wird aufgehoben.
2. Der bisherige Sachwalter
Rechtsanwalt
Dr. Hubert Ampferl
Dr. Beck & Partner GbR
Ludwigstraße 50
95028 Hof
Telefon geschäftlich: 09281 833108 0
Telefax: 09281 833108 9
Email geschäftlich: advo@ra-dr-beck.de
Website: www.ra-dr-beck.de
wird zum Insolvenzverwalter bestellt, § 272 Abs. 3 InsO.
3. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 18.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 23.07.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
a. Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsanteils der Schuldnerin an der im Handels-
register des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22828 eingetragenen KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH mit Sitz in Niederwürschnitz mit der lfd. Nr. 1 im
Nennwert von 26.000,00 € € zum Kaufpreis in Höhe von 1,00 € € an die Elsässer
Automotive GmbH mit Sitz in Gräfelfing
Im Zuge des Verkaufs erklärt die KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH den
Verzicht auf die weitere Teilnahme am Insolvenzverfahren der AVICEM KOKI
GmbH & Co. KG als nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger, soweit dies zur
vollständigen Befriedigung aller übrigen nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger sowie
der vollständigen Bezahlung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten
erforderlich ist.
b. Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit der KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH, mit welchem der bestehende, einem qualifizierten Rangrücktritt
unterliegende Darlehensanspruch über 33.572.266,72 € rechtlich umgestaltet wird in einen Anspruch aus einem Besserungsschein, der einen Zahlungsanspruch
entsprechend der Bedingungen des bisherigen qualifizierten Rangrücktritts vorsieht.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 27.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts-Chemnitz vom 31.12.2024 wird wegen einer offensichtlichen und Richtigkeit nach § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
Unter Ziff. 4 wird anstelle der Schuldnerin beauftragt die Zustellung durchzuführen, der Sachwalter beauftragt die Zustellungen durchzuführen.
Unter Ziff. 5 anstelle die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bei der Schuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden muss es heißen die Insolvenzgläubiger werden aufgeführt wird Insolvenzforderungen bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden.
Unter Ziff. 5 Satz 2 wird anstelle wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt richtig geführt er diese Mitteilung an den Schuldner schuldhaft unterlässt oder verzögert
In den Gründen wird in Abs. 5 anstelle der Formulierung der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, das Verfahren wird schriftlich geführt.
In den Gründen wird im vorletzten Absatz anstelle die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von dem Sachwalter Ampferl Hubert beantragt, geführt die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von den Sachwalter Ampferl Hubert befürwortet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 2142/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282
vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 31.12.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Metallbearbeitung und Metallverabreitung) wird am 31.12.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
3. Zum Sachwalter wird
Herr
Dr. Hubert Ampferl
Dr. Beck & Partner GbR
Ludwigstraße 50
95028 Hof
Telefon geschäftlich: 09281 833108 0
Telefax: 09281 833108 9
Email geschäftlich: advo@ra-dr-beck.de
Website: www.ra-dr-beck.de
bestellt.
4. Die Schuldnerin wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist sie selbst, diese hat der Sachwalter durchzuführen.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei derSchuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.02.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Auf den Berichtstermin sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Sachwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.03.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.