Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVO Carbon Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 84683
Stammkapital
2.525.000,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB84683
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1229/26 A-77-
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.07.2026 , 12:05 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 09:21 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.10.2026
Gläubigerversammlung
09.12.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Kohlebürsten und deren Zubehör für Fahrzeuge, Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Produktion
Subbranche
Sonstige Warenherstellung
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Kohlebürsten und Zubehör für Fahrzeuge, Haushaltsgeräte und Elektrowerkzeuge
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Antragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 24.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Durch diese Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne von der Kanzlei CMS Hasche Sigle bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH ist am 24.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne bestellt worden. Dem …
Über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH ist am 24.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne bestellt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH ist am 01.10.2026 um 09:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 24.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Joachim Kühne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH ist am 01.10.2026 um 09:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 24.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Joachim Kühne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Der im vorläufigen Verfahren bestellte Gläubigerausschuss wird in gleicher Besetzung beibehalten. Das weitere Verfahren 810 IN 1302/26 A-77 ist mit diesem Verfahren verbunden, wobei das aktuelle Verfahren 810 IN 1229/26 A-77 führt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH, Frankfurt am Main, ist am 24.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne bestellt worden. Am 29.09.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter…
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH, Frankfurt am Main, ist am 24.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne bestellt worden. Am 29.09.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Am 01.10.2026 um 09:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Der im Antragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird in gleicher Besetzung beibehalten. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 810 IN 1302/26 A-77 verbunden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.10.2026 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 09.12.2026 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses, Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, die Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1229/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84683), vertr. d.: Oliver Spicker, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet …
810 IN 1229/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84683), vertr. d.: Oliver Spicker, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne, CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Straße 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 701 30 0, Fax: 069/ 71 701 40 41 0, E-Mail: insolvenz@cms-hs.com, Internet: www.cms-hs.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1229/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84683), vertr. d.: Oliver Spicker, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.07.2026 um 12:05 Uhr angeordneten v…
810 IN 1229/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AVO Carbon Germany GmbH, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84683), vertr. d.: Oliver Spicker, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.07.2026 um 12:05 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1229/26 A-77-: In dem Insolvenzverfahren AVO Carbon Germany GmbH, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84683),
vertreten durch:
Oliver Spicker, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2026 um 09:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersc…
810 IN 1229/26 A-77-: In dem Insolvenzverfahren AVO Carbon Germany GmbH, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84683),
vertreten durch:
Oliver Spicker, (Geschäftsführer), wurde am 01.10.2026 um 09:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Kühne, CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Straße 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 701 30 0, Fax: 069/ 71 701 40 41 0, E-Mail: insolvenz@cms-hs.com, Internet: www.cms-hs.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird in gleicher Besetzung beibehalten.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1302/26 A-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1229/26 A-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1229/26 A-3-7 - Am 01.10.2026 um 09:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren AVO Carbon Germany GmbH, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84683), vertreten durch: Oliver Spicker, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Kühne, CMS Hasche Sigle, Neue Main…
810 IN 1229/26 A-3-7 - Am 01.10.2026 um 09:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren AVO Carbon Germany GmbH, Talstraße 112, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84683), vertreten durch: Oliver Spicker, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Kühne, CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Straße 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 701 30 0, Fax: 069/ 71 701 40 41 0, E-Mail: insolvenz@cms-hs.com, Internet: www.cms-hs.com
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 28.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 09.12.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.10.2026
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