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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1. Gegenstand des Unternehmens sind die Veranstaltung und Durchführung von Linien- und Gelegenheitsverkehren mit Omnibussen und anderen Verkehrsmitteln; ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, die Betriebe anderer Unternehmen für deren Rechnung zu führen und eigene Betriebe durch andere Unternehmen führen zu lassen, soweit sich dies auf den in Absatz 1 bezeichneten Geschäftszweck bezieht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutschen Touring Gesellschaft mbH ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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