Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AVS-Automobil-Vertrieb-und Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 1177
Stammkapital
57.500,00 DM (≈ 29.399,28 EUR)
EUID
DEG1103.HRB1177
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 179/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Roland Gronau
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.09.2024 , 09:30 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 09:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.02.2025
Prüfungstermin
26.02.2025 , 10:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
04.03.2025
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Automobil-Vertriebs- und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwarzer Weg 112, 03116 Drebkau, ist am 4. März 2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVS - Automobil-Vertrieb- und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 16.09.2024 Herr Rechtsanwalt Roland Gronau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVS - Automobil-Vertrieb- und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 16.09.2024 Herr Rechtsanwalt Roland Gronau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.02.2025 anzumelden. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden, findet am 26. Februar 2025 um 10:00 Uhr statt. Am 04.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen AVS - Automobil-Vertrieb- und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwarzer Weg 112, 03116 Drebkau, HRB 1177 - Amtsgericht Cottbus, ist am 04.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).C…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen AVS - Automobil-Vertrieb- und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwarzer Weg 112, 03116 Drebkau, HRB 1177 - Amtsgericht Cottbus, ist am 04.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 6. März 2025, 63 IN 179/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AVS-Automobil-Vertrieb-und Service GmbH, HRB 1177 CB, Schwarzer Weg 112, 03116 Drebkau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Brack, ist heute, am 16.09.2024, um 09.30 Uhr
Herr Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Eb…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AVS-Automobil-Vertrieb-und Service GmbH, HRB 1177 CB, Schwarzer Weg 112, 03116 Drebkau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Brack, ist heute, am 16.09.2024, um 09.30 Uhr
Herr Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 08, 14467 Potsdam
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 179/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVS - Automobil-Vertrieb- und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 1177 CB), Geschäftszweig: Service und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, Vertrieb von Ersatz- und Zubehörteilen, Handel und Vertrieb mit KFZ aller Art, …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVS - Automobil-Vertrieb- und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 1177 CB), Geschäftszweig: Service und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, Vertrieb von Ersatz- und Zubehörteilen, Handel und Vertrieb mit KFZ aller Art, Schwarzer Weg 112, 03116 Drebkau, eingetragener Sitz: Drebkau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Brack, Saarstraße 2, 03119 Welzow wurde am 01.12.2024, um 09:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, der 26. Februar 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 129.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 01.12.2024
Az.: 63 IN 179/24
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