Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Buchmann GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRA 1223
EUID
DEG1103.HRA1223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 8/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Buchmann GmbH u. Co. KG sind am 07.03.2025 die am 30.10.2024 angeordnetten Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Buchmann GmbH u. Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRA 1223), Spremberger Str. 29, 01968 Senftenberg, eingetragener Sitz: Senftenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Buchmann, Schwalbenweg 2 a, 01983 Großräschen, vertreten durch die persönlich haftende Ge…
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Buchmann GmbH u. Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRA 1223), Spremberger Str. 29, 01968 Senftenberg, eingetragener Sitz: Senftenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Buchmann, Schwalbenweg 2 a, 01983 Großräschen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Buchmann Beteiligungsgesellschaft mbH, Spremberger Straße 29, 01968 Senftenberg
Werden die am 30.10.2024 angeordneten Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben.
Amtsgericht Cottbus, 07.03.2025
Az: 63 IN 8/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Buchmann GmbH & Co.KG ist heute, am 30.10.2024, um 13.55 Uhr
Frau Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21,14052 Berlin-Westend
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Buchmann GmbH & Co.KG ist heute, am 30.10.2024, um 13.55 Uhr
Frau Rechtsanwältin Steffi Haufe, Kastanienallee 21,14052 Berlin-Westend
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 8/24
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