Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AWL Garagenzentrale GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 34052
EUID
DEW1215.HRA34052
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 174/24
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Bartlomiej Stasiak
Rolle
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Matrix Bauservice & Dienstleistungen GmbH
Adresse
Aleja Pokujo 6, 98-200 Sieradz
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWL Garagenzentrale GmbH & Co. KG ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsstadium beendet. Gegen die Entscheidung kann von den Antragstellern und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 174/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWL Garagenzentrale GmbH & Co. KG, Alt Westerhüsen 32, 39122 Magdeburg (AG Stendal, HRA 34052), vertr. d.: 1. Matrix Bauservice & Dienstleistungen GmbH, Neuhofer Str. 28, 14947 Nuthe-Urstromtal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. …
59 IN 174/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWL Garagenzentrale GmbH & Co. KG, Alt Westerhüsen 32, 39122 Magdeburg (AG Stendal, HRA 34052), vertr. d.: 1. Matrix Bauservice & Dienstleistungen GmbH, Neuhofer Str. 28, 14947 Nuthe-Urstromtal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bartlomiej Stasiak, Aleja Pokujo 6, 98-200 Sieradz, POLEN, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von den Antragstellern und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 01.06.2026
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