Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gartenreich Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Luisium 15, 06844 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8652
Stammkapital
30.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB8652
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 385/16
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Nachtragsverteilung
08.05.2026
Vergütungsfestsetzung
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betreibung von Gaststätten und Durchführung von Cateringveranstaltungen, sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Catering
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Gaststätten und Durchführung von Cateringveranstaltungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenreich Gastronomie GmbH ist eröffnet. Mit Beschluss vom 08.05.2026 hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau die Nachtragsverteilung angeordnet. Diese betrifft die durch das Finanzamt Dessau-Roßlau zu zahlende Körperschaftssteuererstattung für die Jahre 2021 bis 2023. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 343.681,02 EUR. Der Vollzug der Nachtragsverteilung ist an Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig übertragen worden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenreich Gastronomie GmbH, vertreten durch die Liquidatorin Birgit Raedel, ist mit Beschluss vom 08.05.2026 eine Nachtragsverteilung angeordnet worden. Gegenstand der Nachtragsverteilung ist die Erstattung von Körperschaftssteuer für die Jahre 2021 bis 2023 durch das Finan…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenreich Gastronomie GmbH, vertreten durch die Liquidatorin Birgit Raedel, ist mit Beschluss vom 08.05.2026 eine Nachtragsverteilung angeordnet worden. Gegenstand der Nachtragsverteilung ist die Erstattung von Körperschaftssteuer für die Jahre 2021 bis 2023 durch das Finanzamt Dessau-Roßlau. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 343.681,02 EUR. Der Vollzug der Nachtragsverteilung ist dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig, übertragen worden. Am 18.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für diese Tätigkeit. Mit Beschluss vom 06.10.2026 sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 385/16: In dem Insolvenzverfahren Gartenreich Gastronomie GmbH, Lessingstraße 29, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8652), vertr. d.: Birgit Raedel, Röntgenstraße 73, 06847 Dessau-Roßlau, (Liquidator), wurde mit Beschluss vom 08.05.2026 die Nachtragsverteilung hinsichtlich des durch das Finanzamt Dessau-Roßlau …
2 IN 385/16: In dem Insolvenzverfahren Gartenreich Gastronomie GmbH, Lessingstraße 29, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8652), vertr. d.: Birgit Raedel, Röntgenstraße 73, 06847 Dessau-Roßlau, (Liquidator), wurde mit Beschluss vom 08.05.2026 die Nachtragsverteilung hinsichtlich des durch das Finanzamt Dessau-Roßlau zu zahlender Körperschaftssteuererstattung für die Jahre 2021 bis 2023.
Zu berücksichtigen sind 343.681,02 EUR Insolvenzforderungen Der Vollzug der Nachtragsverteilung wurde Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig übertragen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 385/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenreich Gastronomie GmbH, Lessingstraße 29, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8652), vertr. d.: Birgit Raedel, Röntgenstraße 73, 06847 Dessau-Roßlau, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig für d…
2 IN 385/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenreich Gastronomie GmbH, Lessingstraße 29, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 8652), vertr. d.: Birgit Raedel, Röntgenstraße 73, 06847 Dessau-Roßlau, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig für die durch Beschluss vom 08.05.2026 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 06.10.2026
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